Detailansicht Urteil
Zur Nichtigkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen betreffend Gebrauchsregelungen im Sondereigentum und Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage / Zur zulässigen Änderung der Verteilung der Aufzugskosten; §§ 16 Abs. 3, 4 WEG, 139 BGB
LG Dortmund, AZ: 1 S 133/13, 26.11.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Gladbeck, AZ: 51 C 30/12, 26.03.2013
-
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 14 S 7627/08, 25.03.2009
Ähnliche Urteile
-
AG Gladbeck, AZ: 51 C 17/11, 15.11.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 202/09, 09.07.2010
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 33/09, 25.09.2009
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 31/08, 30.10.2008
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 58/99, 20.09.2000
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kostenverteilung Aufzugskosten Änderung der Kostenlast Kostenverteilerschlüssel Balkon Oberboden Belag Balkonbelag Sondereigentum Regelungsbefugnis Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bestimmtheit UNbestimmtheit nichtigkeit Bottrop
Ähnliche Urteile
- Obsiegender Anfechtungskläger muss Kosten der Gemeinschaft anteilig mittragen; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG
- Garageneigentümer müssen Garagentore selber Instand setzen / abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung ist nicht mehr wirksam; §§ 16 Abs. 2, 47 WEG
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Zur Änderung der Kostenverteilung und zur Begründung neuer Kostenlasten nach § 16 Abs. 2 S. 2 WEG n.F.
- Zu den Grenzen der Auferlegung neuer Kosten auf einzelne Wohnungseigentümer; § 16 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Gegenabmahnung Arzthaftung Anfechtungsklage Verkehrsunfall Protokoll Teilungserklärung Beirat Gemeinschaftseigentum Garage Miete Nachbarrecht Kündigung Telefonwerbung Schimmel Eigenbedarfskündigung Verwalter Organisationsbeschluss Kurioses Veränderung Wohnungseigentümer Mietminderung Makler Treppenlift Wurzeln Sondereigentum Abmahnung Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Jahresabrechnung Verwaltungsbeirat Abschleppen Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Auch bei der Gebrauchsregelung von Sondereigentum wird häufig die Regelungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft verkannt, so dass das LG Dortmund auch insoweit zutreffend die Nichtigkeit derartiger Beschlüsse festgestellt hat.
Bei der Kostenänderung der Aufzugskosten wird man die Entscheidung des LG Dortmund zu respektieren haben, auch wenn man vorliegend sicherlich anders hätte entscheiden können. Denn das Landgericht hat nicht berücksichtigt, dass die Eigentümer aus einem anderen Wohnblock, die den Aufzug nur zur Erreichbarkeit ihres Garagenstellplatzes nutzen können, immerhin noch eine Nutzungsmöglichkeit besitzten, während der Eigentümer im Erdgeschoss des Hauses, in welchem sich der Aufzug befindet, selber aber keinen Stellplatz ind er Tiefgarage besitzt, überhaupt keine Nutzungsmöglichkeit besitzt, gleichwohl aber mit den Betriebskosten belastet wird.