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Keine Aufgabe (Dereliktion) von Wohnungseigentum ; §§ 928 Abs. 1 BGB, 11 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 18/07, 14.06.2007
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Die Eintragung des Verzichts auf das Wohnungs- oder Teileigentum in das Grundbuch ist unzulässig.

Der Zulässigkeit des Verzichts des einzelnen Eigentümers auf sein Wohnungs- oder Teileigentum steht auch entgegen, dass nach § 16 Abs. 2 WEG jeder Wohnungs- und Teileigentümer verpflichtet ist, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils an dem Grundstück zu tragen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: EIgentumsverzicht wohnungseigentum Wohnungseigentümergemeinschaft Eigentumsaufgabe herrenlosigkeit fiskus Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop