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Anschaffung von Rauchmeldern durch den WEG-Verband zulässig; §§ 10 Abs. 6 S. 3 WEG; 15 Abs. 7 BauO BW
AG Heidelberg, AZ: 45 C 52/14, 22.10.2014
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des AG Heidelberg zum Thema Rauchmelder in der Wohnungseigentümergemeinschaft hat die Rechtsprechung um eine weitere Meinung erweitert. Das LG Braunschweig hatte bzgl. der Wartung der Rauchmelder noch eine gegenteilige Auffassung vertreten. Aus Nordrhein-Westfalen liegt insoweit noch keine Entscheidung vor. Denn § 49 Abs. 7 BauO NRW sieht den unmittelbaren Besitzer und nicht den Eigentümer als Verpflichteten zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft, so dass die vom BGH und z.T. von den Instanzgerichten aufgestellten Grundsätze auf Wohnungseigentümergemeinschaften in NRW wohl nicht zur Anwendung kommen können.
Verbundene Urteile
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LG Braunschweig, AZ: 6 S 449/13, 07.02.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 238/11, 08.02.2013
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LG Hamburg, AZ: 318 S 245/10, 05.10.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vergemeinschaftung Ansichziehen an-sich-ziehen Rauchwarnmelder Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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