Detailansicht Urteil
Zur Heranziehung eines einzelnen Wohnungseigentümers als Gesamtschuldner der Kommunalabgaben; §§ 44, 77 AO; 3, 7 Abs. 1, 7 KAG; 59 LVwVG; 1 Abs. 2 u. 5, 10 Abs. 6 WEG
VG Neustadt an der Weinstraße, AZ: 4 K 777/14, 11.12.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OVG Lüneburg, AZ: 9 ME 15/10, 01.07.2010
-
VG Gelsenkirchen, AZ: 13 K 710/08, 16.09.2009
-
BVerwG Leipzig, AZ: 10 B 65. 05, 11.11.2005
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kommunale Abgaben steuern gebühren Beitrage Beiträge Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop gesamtschuldner Haftung
Ähnliche Urteile
- Zur nachträglichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer durch das Amtsgericht zur präventiven Gefahrenabwehr angeordneten Wohnungsdurchsuchung
- Zur Anforderung an den „extremen Ausnahmefall“ im Sinne von § 35 Abs.1 S.1 GewO
- Rücknahme einer fiktiv erteilten Gewerbegenehmigung; Anforderungen an den Betriebssitz eines Mietwagenunternehmers
- Auswahl unter zwei privaten Bewerbern bei der Vergabe der Durchführung von Wochenmärkten.
- Fristbeginn der Genehmigungsfiktion des § 6a Abs.1 GewO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Makler Nachbarrecht Gegenabmahnung Schimmel Eigenbedarfskündigung Telefonwerbung Verkehrsunfall Abschleppen Organisationsbeschluss Veränderung Verwaltungsbeirat Miete Nutzungsentschädigung Anfechtungsklage Kündigung Tierhaltung Treppenlift Arzthaftung Eigentümerversammlung Kurioses Jahresabrechnung Teilungserklärung Mietminderung Protokoll Beirat Wirtschaftsplan Abmahnung Wurzeln Garage Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Sondereigentum Verwalter Beschluss Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!