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In einer Wohnungseigentümergemeinschaft Verdrängt § 15 WEG öffentlich-rechtliche Nachbarvorschriften
VG Gelsenkirchen, AZ: 9 K 487/12, 03.11.2014
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Das Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz schließt öffentlich-rechtliche Nachbarschutzrechte innerhalb der Gemeinschaft als Miteigentümer ein-und desselben Grundstücks (grundsätzlich) aus.

Die Rechtsverhältnisse der Eigentümer untereinander richten sich grundsätzlich allein nach dem bürgerlichen Recht.

Damit geht § 15 Abs. 3 WEG vom Vorrang des privaten Rechts vor dem disponiblen Gesetzesrecht aus.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwaltungsrechtsweg Zivilrechtsweg Verwaltungsgerichtsbarkeit zulässigkeit WEG Wohnungseigentümergemeinschaft Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop