Detailansicht Urteil
Zur Nichtigkeit eines Sanierungsbeschlusses wegen unbestimmtem Beschlussantrag
AG Essen-Borbeck, AZ: 24 C 12/15, 22.05.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 372/13, 11.11.2014
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 25/11, 28.09.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Instandsetzung Instandhaltung UNbestimmtheit unklarer ungenauer Beschluß Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Eigentümerversammlung Protokoll Nichtigkeit Feststellung
Ähnliche Urteile
- Keine Hausgeldzahlung ohne Wirtschaftsplan; § 28 WEG
- Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück der WEG ohne ausdrückliche Regelung unzulässig; §§ 15 Abs. 3, 14 Nr. 1 WEG
- Fehlerhafte Protokollierung führt auch bei unberechtigter Weigerung zur Unterschrift zur Anfechtung aller Beschlüsse; § 23 WEG
- Bei Unterlassungsansprüchen wegen baulicher Veränderungen müssen alle Wohnungseigentümer beteiligt werden; § 48 WEG
- Bei Umfirmierung von Einzelfirma in GmbH Verwalterneuwahl erforderlich; § 27 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Teilungserklärung Telefonwerbung Jahresabrechnung Nutzungsentschädigung Beschluss Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Protokoll Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Kurioses Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Verwalter Schimmel Abmahnung Kündigung Tierhaltung Arzthaftung Wurzeln Einstimmigkeit Abschleppen Garage Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Treppenlift Veränderung Mietminderung Sondereigentum Makler Gegenabmahnung Beirat Organisationsbeschluss Miete Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Da nichtige Beschlüsse nicht innerhalb der einmonatigen Anfechtungsfrist ab Beschlussfassung angefochten werden müssen, kann ein Eigentümer, der mit der beschlossenen Massnahme nicht einverstanden ist, auch noch nach Ablauf dieser Frist Klage auf Feststellung der Nichtigkeit erheben.
Da die Feststellung der Nichtigkeit dem betroffenen Wohnungseigentümer erhebliche Schwierigkeiten bereitet - allein deshalb, weil die Beschlüsse objektiv auszulegen sind - ist eine Überprüfung durch einen Rechtsanwalt in jedem Einzelfall empfehlenswert.