Detailansicht Urteil
Bei Beleidung des Vermieters ordentliche Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung; §§ 543 Abs. 1, 314 Abs. II BGB
LG München I, AZ: 14 S 24161/14, 13.01.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Hannover, AZ: 406 C 8685/13, 04.02.2014
-
AG Berlin-Wedding, AZ: 7 C 148/12, 25.06.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vermieter Mieter Beleidigung kurioses Räumungsklage Kündigung Herausgabe Wohnung Pflichtverletzung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Beschimpfung
Ähnliche Urteile
- Rückgabe der Wohnung aufgrund verbotener Eigenmacht des Vermieters kann durch fristlose oder ordentliche Kündigung des Vermieters verhindert werden; § 864 BGB
- Fristlose Kündigung, wenn Mieter Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung vollstreckt, die Mängel nicht beseitigt und weiter die Mieten kürzt, weil die Mängel nicht behoben sind?
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
- Zur Feststellungsklage der Unwirksamkeit einer Kündung nach Erledigungserkärung des Vermieters aufgrund Zwangsräumung der Wohnung; § 256 Abs. 2 ZPO
- Einstweilige Verfügung nach § 940a Abs. 2 ZPO gegen Mitbewohner auf Räumung der Wohnung auch bei Einspruch des Mieters gegen ergangenes Versäumnisurteil
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Abmahnung Abschleppen Treppenlift Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Beirat Gemeinschaftseigentum Makler Arzthaftung Wirtschaftsplan Kurioses Beschluss Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Schimmel Sondereigentum Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Miete Jahresabrechnung Verkehrsunfall Wohnungseigentümer Garage Protokoll Kündigung Einstimmigkeit Tierhaltung Veränderung Eigentümerversammlung Teilungserklärung Wurzeln Mietminderung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!