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Garage für behinderten Sohn ist genehmigungspflichtige bauliche Veränderung; §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG
AG München, AZ: 434 C 1833/14, 22.05.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümergemeinschaft bauliche Veränderung Carport Garage Rechtsanwalt Frank Dohrmann Beeinträchtigung Zustimmung Bottrop
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