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Zustimmung zu einer baulichen Veränderung außerhalb einer Eigentümerversammlung unwirksam; §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG; 242 BGB
LG München I, AZ: 1 S 22070/14, 06.07.2015
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AG Bottrop, AZ: 20 C 21/15, 07.08.2015
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LG München I, AZ: 1 S 20283/08, 16.02.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gartenlaube optische Beeinträchtigung intensivere Nutzung Zustimmung formloser formal Wohnungseigentümerversammlung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Beseitigungsanspruch außerhalb
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