Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Gartenlaube ist eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung aller betroffenen Wohnungseigentümer; §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG
LG München I, AZ: 1 S 20283/08, 16.02.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Bei der Genehmigung eines bereits errichteten Gartenhauses durch Beschlussfassung handelt es sich um die Genehmigung einer baulichen Veränderung, § 22 Abs. 1 WEG. Bauliche Veränderungen bedürfen gemäß § 22 Abs. 1 WEG der Zustimmung aller Miteigentümer, deren Rechte über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden.

Die Folge der fehlerhaften Fassung als bloßer Mehrheitsbeschluss ist nicht etwa die Nichtigkeit mangels Beschlusskompetenz, da das Erreichen der erforderlichen Stimmenzahl nicht kompetenzbegründend ist, sondern eine auf Anfechtung hin aufzuhebende rechtswidrige Beschlussfassung.

Bei der Beurteilung eines Nachteils aufgrund einer baulichen Veränderung ist nicht erforderlich, dass die nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks aus der Wohnung der Klägerin sichtbar ist (vgl. OLG Celle WuM 1995, 338; Jennißen-Hogenschurz, WEG § 22 Rdnr. 32). Vielmehr genügt es, dass die bauliche Veränderung der Anlage von außen wahrnehmbar ist (OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 61). Konsequenterweise kommt es auch nicht auf den Standort des Betrachters auf der Sondereigentums- bzw. Sondernutzungsfläche der Klägerin an.

Für die Frage, wer in einem Rechtsstreit Partei geworden ist, ist jedoch die von den Parteien gewählte Bezeichnung alleine nicht ausschlaggebend, sondern vielmehr, welcher Sinn ihr im Wege der Auslegung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts der Klageschrift aus Sicht der Empfänger (Gericht und Gegner) beizulegen ist (st. Rspr., BGH, NJW 1998, 1496, 1498).
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: bauliche Veränderung Gartenhaus Gartenhäuschen Laube Zustimmung Beeinträchtigung optische Beeinträchtigung Sichtbeeinträchtigung Rechtsanwalt Franki Dohrmann Anfechtung beschlussanfechtung Beschlußanfechtung Mehrheitsbeschluss Zitterbeschluss Zitterbeschluß