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Wohnungseigentümer darf nicht gemeinsam mit einem Vertreter an der Eigentümerversammlung teilnehmen; §§ 23, 24 WEG
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 118/14, 21.07.2015
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Keywords: Vertretung Teilnahme Eigentümerversammlung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Vertreter
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