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Zum Anspruch auf Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen; §§ 556, 812 BGB
AG Dortmund, AZ: 425 C 399/15, 15.09.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nebenkostenabrechnung Mietvertrag Rückforderungsanspruch ungerechtfertigte Bereicherung materiell Richtigkeit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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- Wärmeverbrauch wurde nicht erfasst - Wie muss die WEG die Heizkosten abrechnen?; §§ 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV a.F.; 21 Abs. 4 WEG a.F.
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