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Auch bei Wiederwahl einer angefochtenen Erstbestellung des Verwalters sind drei Angebote erforderlich; Sondervergütung für typische Verwaltertätigkeit unzulässig; §§ 21 Abs. 4, 27 Abs. 1 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 455/15, 14.06.2016
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