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Vermieter muss bei Eigenbedarfskündigung auch über freiwerdende Ersatzwohnung informieren; §§ 546,
AG Frankfurt am Main, AZ: 33 C 3331/15, 18.03.2016
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Der Vermieter ist verpflichtet, beim Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung den Mieter über alle Umstände zu informieren, die der Mieter zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit benötigt.

Hierzu gehört auch die Information über eine im selben Hause freiwerdende Wohnung, die der Vermieter dem Mieter anbieten muss.

Verletzt der Vermieter diese Verpflichtung, ist die Kündigung formell unwirksam.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Ersatzwohnung Austausch anbieten