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Verwalter haftet für verjährte Wohngeldforderungen der Gemeinschaft auf Schadensersatz; §§ 27 WEG, 280 BGB
AG Köln, AZ: 215 C 146/15, 08.03.2016
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AG München, AZ: 484 C 32553/12, 29.04.2014
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OLG Celle, AZ: 4 W 7/04, 14.04.2004
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Pflichtverletzung hausgelder verjährung Forderungen Wohnungseigentümergemeinschaft Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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