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zur vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung bei beabsichtigten Verkauf der Mietwohnung; §§ 573 Abs. 2 Nr. 2, 280 Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 214/15, 10.05.2016
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 99/14, 10.06.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vorgeschobene Rechtsanwalt Frank Dohrmann BOttrop Schadenersatz Schadensersatz Vermieter Mietvertrag
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- Eigenbedarfskündigung: Einziehende Person muss nicht namentlich in der Kündigung benannt werden, aber eindeutig identifizierbar sein; § 573 Abs. 3 BGB
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