Detailansicht Urteil
Haftungsausschluss für Verwaltungsbeirat unzulässig / Ein Vergleichsangebot kann genügen; §§ 21, 29 WEG
AG Dorsten, AZ: 3 C 105/16, 22.11.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 445/14, 21.04.2015
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 371/13, 21.10.2014
-
LG München I, AZ: 1 S 21342/13, 06.10.2014
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 164/11, 18.01.2012
-
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 219/09, 27.09.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann drei Alternativangebote 3 Bottrop Anfechtungsklage Eigentümerversammlung
Ähnliche Urteile
- Zur Entlastung der Verwaltung / Zur Beauftragung eines Rechtsanwalts / Zur Annahme einer Abtretung / Zur Feststellung von Baumängeln durch Sondereigentümer
- Beschluss über Gesamtjahresabrechnung ist nach der Gesetzesreform nicht als Genehmigung des Vermögensberichts auszulegen/ Rücklagenentnahme darf nicht als Ausgabe verbucht werden.
- Keine Beschlusskompetenz für die Genehmigung der Gesamtjahresabrechnung; § 28 Abs. 2 WEG n.F.
- Zum Anspruch auf Abberrufung eines Verwalters und zur Unwirksamkeit eins Wirtschaftsplanes: §§ 27, 28 WEG
- Verwalter kann gegen seine Abberufung stimmen - Anfechtung des Negativbeschlusses kann mit Antrag auf positive Beschlussfeststellung verbunden werden; §§ 25, 26 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwaltungsbeirat Veränderung Beschluss Wurzeln Kündigung Protokoll Organisationsbeschluss Sondereigentum Abmahnung Teilungserklärung Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Anfechtungsklage Wirtschaftsplan Treppenlift Wohnungseigentümer Kurioses Eigentümerversammlung/ Arzthaftung Abschleppen Verwalter Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Garage Makler Gegenabmahnung Jahresabrechnung Schimmel Eigenbedarfskündigung Einstimmigkeit Beirat Telefonwerbung Tierhaltung Mietminderung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Diese Rechtsauffassung des Amtsgerichts ist sehr problematisch, als bei größeren Reparaturaufträgen das Erfordernis von drei Vergleichsangeboten umgangen wird und die Gemeinschaft wesentliche Fragen der Auftragsvergabe nicht selber regelt.
Denn nicht nur die Kostenfrage ist von wesentlicher Bedeutung, sondern auch die Zuverlässigkeit des zu beauftragenden Anbieters und dessen Solvenz bei womöglichen Gewährleistungsansprüchen sowie die Art und Weise der Ausführung und die Verwendung des Materials.
Die Vergabe von Reparaturarbeiten allein von dem günstigsten Angebot abhängig zu machen, entspricht wohl nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung, zumal die Gemeinschaft keinen Einfluss mehr auf die Ausschreibung besitzt und es zu einer Beeinflussung bei der Auftragsvergabe durch Verwalter oder Beirat kommen kann.
Es wurde vor dem Landgericht Dortmund (1 S 460/16) Berufung eingelegt. Dieser Teil der Entscheidung des AG Dorsten ist daher noch nicht rechtskräftig.