Detailansicht Urteil
Haftungsausschluss für Verwaltungsbeirat unzulässig / Ein Vergleichsangebot kann genügen; §§ 21, 29 WEG
AG Dorsten, AZ: 3 C 105/16, 22.11.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 445/14, 21.04.2015
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 371/13, 21.10.2014
-
LG München I, AZ: 1 S 21342/13, 06.10.2014
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 164/11, 18.01.2012
-
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 219/09, 27.09.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann drei Alternativangebote 3 Bottrop Anfechtungsklage Eigentümerversammlung
Ähnliche Urteile
- Nur im Grundbuch eingetragener Eigentümer darf an der WEG-Versammlung teilnehmen / Bei Klage auf Verwaltungshandeln ist keine Vorbefassung erforderlich
- Übertragung der Online-Versammlung gestört - Versammlungsbeschlüsse dennoch wirksam; §§ 23, 24 WEG
- Anfechtungsfrist versäumt: Es können nur noch Nichtigkeitsgründe geltend gemacht werden; §§ 21, 46 WEG
- Rückbau einer Aufzugsanlage kann mehrheitlich nicht beschlossen werden; §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 WEG
- Wirtschaftplan unterliegt einer großzügigen Schätzung der voraussichtlichen Ausgaben - Dennoch muss der Kostenverteilerschlüssel beachtet werden; § 28 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Mietminderung Teilungserklärung Wohnungseigentümer Nachbarrecht Protokoll Sondereigentum Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Miete Kurioses Organisationsbeschluss Abschleppen Abmahnung Treppenlift Jahresabrechnung Gegenabmahnung Wurzeln Veränderung Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Verwalter Verwaltungsbeirat Kündigung Schimmel Telefonwerbung Makler Beirat Einstimmigkeit Arzthaftung Garage Tierhaltung Beschluss Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Diese Rechtsauffassung des Amtsgerichts ist sehr problematisch, als bei größeren Reparaturaufträgen das Erfordernis von drei Vergleichsangeboten umgangen wird und die Gemeinschaft wesentliche Fragen der Auftragsvergabe nicht selber regelt.
Denn nicht nur die Kostenfrage ist von wesentlicher Bedeutung, sondern auch die Zuverlässigkeit des zu beauftragenden Anbieters und dessen Solvenz bei womöglichen Gewährleistungsansprüchen sowie die Art und Weise der Ausführung und die Verwendung des Materials.
Die Vergabe von Reparaturarbeiten allein von dem günstigsten Angebot abhängig zu machen, entspricht wohl nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung, zumal die Gemeinschaft keinen Einfluss mehr auf die Ausschreibung besitzt und es zu einer Beeinflussung bei der Auftragsvergabe durch Verwalter oder Beirat kommen kann.
Es wurde vor dem Landgericht Dortmund (1 S 460/16) Berufung eingelegt. Dieser Teil der Entscheidung des AG Dorsten ist daher noch nicht rechtskräftig.