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Haftungsausschluss für Verwaltungsbeirat unzulässig / Ein Vergleichsangebot kann genügen; §§ 21, 29 WEG
AG Dorsten, AZ: 3 C 105/16, 22.11.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann drei Alternativangebote 3 Bottrop Anfechtungsklage Eigentümerversammlung
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- Beschluss über die Jahresabrechnung ist seit dem 01.12.2020 teilnichtig; § 28 Abs. 2 WEG; (a.A.: LG Dortmund 1 S 85/22)
- Wohnungseigentümer lönnen im Einzelfall Instandsetzungsmaßnahmen (hier: Fenster) dem Sondereigentümer der Wohnung allein auferlegen; § 16 Abs. 2 WEG
- Vergleichsangebote müssen den Eigentümern vor der Versammlung bekanntgegeben werden; §§ 18, 19 WEG
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Diese Rechtsauffassung des Amtsgerichts ist sehr problematisch, als bei größeren Reparaturaufträgen das Erfordernis von drei Vergleichsangeboten umgangen wird und die Gemeinschaft wesentliche Fragen der Auftragsvergabe nicht selber regelt.
Denn nicht nur die Kostenfrage ist von wesentlicher Bedeutung, sondern auch die Zuverlässigkeit des zu beauftragenden Anbieters und dessen Solvenz bei womöglichen Gewährleistungsansprüchen sowie die Art und Weise der Ausführung und die Verwendung des Materials.
Die Vergabe von Reparaturarbeiten allein von dem günstigsten Angebot abhängig zu machen, entspricht wohl nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung, zumal die Gemeinschaft keinen Einfluss mehr auf die Ausschreibung besitzt und es zu einer Beeinflussung bei der Auftragsvergabe durch Verwalter oder Beirat kommen kann.
Es wurde vor dem Landgericht Dortmund (1 S 460/16) Berufung eingelegt. Dieser Teil der Entscheidung des AG Dorsten ist daher noch nicht rechtskräftig.