Detailansicht Urteil
Zur Einberufung einer Eigentümerversammlung bei fehlender Hausverwaltung; § 21 Abs. 4 WEG
AG Pinneberg, AZ: 60 C 40/15, 26.01.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 34/15, 25.09.2015
-
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 14 T 3796/13, 16.07.2013
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 12/09, 07.05.2009
-
AG Fürth, AZ: 391 C 10212/08, 04.11.2008
-
AG Lünen, AZ: 3 II 2/73, 22.08.1973
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: fehlender Verwalter Ermächtigung Einberufung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Qualifikation
Ähnliche Urteile
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
- Verwalter muss Online-Teilnahme an Eigentümerversammlung trotz Beschlusses gem.§ 23 Abs. 1 S. 2 WEG nicht von sich aus anbieten
- Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Makler Wirtschaftsplan Mietminderung Anfechtungsklage Nachbarrecht Protokoll Jahresabrechnung Garage Tierhaltung Treppenlift Beirat Schimmel Abschleppen Eigenbedarfskündigung Kurioses Beschluss Verwaltungsbeirat Veränderung Telefonwerbung Kündigung Wohnungseigentümer Verwalter Eigentümerversammlung Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Arzthaftung Miete Sondereigentum Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Abmahnung Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!