Detailansicht Urteil
Zur Einberufung einer Eigentümerversammlung bei fehlender Hausverwaltung; § 21 Abs. 4 WEG
AG Pinneberg, AZ: 60 C 40/15, 26.01.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 34/15, 25.09.2015
-
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 14 T 3796/13, 16.07.2013
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 12/09, 07.05.2009
-
AG Fürth, AZ: 391 C 10212/08, 04.11.2008
-
AG Lünen, AZ: 3 II 2/73, 22.08.1973
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: fehlender Verwalter Ermächtigung Einberufung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Qualifikation
Ähnliche Urteile
- Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
- Laufenten gehören nicht in eine Eigentümergemeinschaft / WEG-Verband kann Nutzungsrechte der einzelnen Wohnungseigentümer durchsetzen
- Obsiegender Anfechtungskläger muss Kosten der Gemeinschaft anteilig mittragen; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG
- Nicht zertifizierter Verwalter darf nicht über den 30.06.2024 zum Verwalter bestellt werden; § 48 Abs. 4 S. 2 WEG
- Wohnungseigentümer hat keinen generellen Anspruch auf Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Kündigung Nutzungsentschädigung Anfechtungsklage Wurzeln Beirat Veränderung Protokoll Nachbarrecht Abmahnung Sondereigentum Tierhaltung Wohnungseigentümer Makler Einstimmigkeit Verkehrsunfall Miete Teilungserklärung Jahresabrechnung Kurioses Gemeinschaftseigentum Schimmel Mietminderung Verwalter Abschleppen Gegenabmahnung Treppenlift Organisationsbeschluss Beschluss Telefonwerbung Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Verwaltungsbeirat Garage
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!