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Behördliche Nutzungsbeschränkungen eines gewerblichen Mietvertrages können dem Mieter auferlegt werden; §§ 535, 536 Abs. 4, 536a BGB
OLG Frankfurt a. M., AZ: 2 U 144/15, 22.07.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Genehmigung Nutzungsbeschränkung Sphäre Vermieter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Gewerbemietrecht Gewerbemietvertrag AGB KLausel Bottrop
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