Detailansicht Urteil
Zwei Angebote bei einer Neubestellung des Verwalters am Versammlungstage können genügen; §§ 21, 26 WEG
AG Bonn, AZ: 27 C 160/15, 22.07.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 455/15, 14.06.2016
-
AG Neustadt a. Rübenberge, AZ: 20 C 943/15, 15.02.2016
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 S 45/14, 07.01.2015
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 96/10, 01.04.2011
-
OLG Hamm, AZ: 15 W 240/07, 03.01.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümerversammlung Rechtsanwalt Abfechtungsklage Vergleichsangebote drei 2 3 Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Zur Verwalterhaftung bei der Bauüberwachung am Gemeinschaftseigentum
- Versicherungsvertrag mit der WEG nicht zustande gekommen: Verwalter haftet nicht für entgangene Maklercourtage
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Garage Miete Beirat Telefonwerbung Teilungserklärung Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Nachbarrecht Beschluss Abmahnung Verwaltungsbeirat Makler Wirtschaftsplan Treppenlift Abschleppen Wurzeln Mietminderung Gegenabmahnung Organisationsbeschluss Veränderung Schimmel Sondereigentum Arzthaftung Jahresabrechnung Verwalter Kurioses Protokoll Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Kündigung Tierhaltung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!