Detailansicht Urteil
Verschweigen eines wesentliches Vertragpunktes bei Kauf einer Eigentumswohnung §§ 280 I, 241 II, 311 II BGB
LG Bonn, AZ: 10 O 441/13, 25.07.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Kempten, AZ: 23 O 1063/13, 04.02.2015
-
LG Essen, AZ: 3 O 56/02, 09.09.2002
-
LG Augsburg, AZ: 1 HKO 3992/83, 29.11.1984
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: culpa in contrahendo Sicht Rheinsicht Fluss Sicht Meer sich Eigentumswohnung kauf Vertrauensschaden verschweigen unterlassen wesentlich wesentliche Vertrag Vertragspunkt Vertragspunkte Kaufvertrag Auflassung Täuschung arglistige Täuschung Schadenersatz Hotel Bebauunggrundbuch Irrtum kaufen Fehler abspräche
Ähnliche Urteile
- Prozesszinsen sind auf titulierte Darlehnszinsen anzurechnen; §§ 280, 291, 812ff BGB
- Schadensersatz bei Kauf gefälschter Markenware auf eBay
- Eintragung in das Schengener Informationssystem nach Erwerb eines Pkw kein Rechtsmangel; §§ 437 Nr. 2, 435 Satz 1, 440, 323 BGB
- Kein Anwaltsregress bei Anerkenntnis einer begründeten Forderung / Unterbliebene Streitverkündung ist keine Pflichtverletzung
- Schadenersatz neben der Leistung beim Werkmangel
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Jahresabrechnung Wohnungseigentümer Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Beschluss Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Telefonwerbung Veränderung Verkehrsunfall Teilungserklärung Tierhaltung Schimmel Arzthaftung Garage Miete Verwalter Mietminderung Abschleppen Sondereigentum Kündigung Abmahnung Protokoll Nutzungsentschädigung Beirat Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Einstimmigkeit Treppenlift Kurioses Makler Wurzeln Anfechtungsklage
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!