Detailansicht Urteil
Kein Schadensersatz der Wohnungseigentümer untereinander bei verspäteter Hausgeldzahlung §§ 280 Abs. 1 BGB; 21 Abs. 4, 28 Abs. 2 und 5 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 166/16, 10.02.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 9/14, 17.10.2014
-
LG Berlin I, AZ: 85 S 179/12, 02.04.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 94/11, 13.07.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verzug Verschulden Haftung verband passivlegitimiert Passivlegitimation Wohnungseigentümergemeinschaft Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Unzulässige rückwirkende Sondervergütung für Verwalter - Kosten eines Beweissicherugsverfahrens können bei Vergemeinschaftung der Ansprüche nicht von der Gemeinschaft zurückgefordert werden
- Kein Ausgleichsanspruch von Wohnungseigentümern gegenüber anderen Eigentümern oder dem Verband aus Kostenfestsetzungsbeschluss; §§ 16 Abs. 2 WEG, 91 ZPO; 426 BGB
- Ersatz von Aufwendungen eines Wohnungseigentümers für die Gemeinschaft können nur gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht gegen andere Wohnungseigentümer geltend gemacht werden; §§ 10 Abs. 8, 16 WEG
- Verwalter nimmt an Gerichtsverhandlung teil - Welche Vergütung kann festgesetzt werden? - §§ 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 WEG; 91 Abs. 1ZPO
- Für Anfechtung der Verwalterbestellung und des Verwaltervertrages können zwei gesonderte Streitwerte festzusetzen sein; § 49a GKG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Miete Nutzungsentschädigung Abmahnung Veränderung Protokoll Schimmel Wohnungseigentümer Sondereigentum Telefonwerbung Arzthaftung Verwaltungsbeirat Kurioses Beirat Wirtschaftsplan Jahresabrechnung Wurzeln Abschleppen Nachbarrecht Treppenlift Organisationsbeschluss Tierhaltung Einstimmigkeit Verkehrsunfall Mietminderung Garage Makler Eigentümerversammlung Gegenabmahnung Verwalter Teilungserklärung Beschluss Kündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
In Betracht kommt ein Schadensersatzanspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers nur gegen den Verband selber, wenn dieser (vertreten durch den Verwalter) es versäumt hat, die Hausgelder zeitnah einzutreiben.