Detailansicht Urteil
Kein Schadensersatz der Wohnungseigentümer untereinander bei verspäteter Hausgeldzahlung §§ 280 Abs. 1 BGB; 21 Abs. 4, 28 Abs. 2 und 5 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 166/16, 10.02.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 9/14, 17.10.2014
-
LG Berlin, AZ: 85 S 179/12, 02.04.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 94/11, 13.07.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verzug Verschulden Haftung verband passivlegitimiert Passivlegitimation Wohnungseigentümergemeinschaft Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Verwalter nimmt an Gerichtsverhandlung teil - Welche Vergütung kann festgesetzt werden? - §§ 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 WEG; 91 Abs. 1ZPO
- Für Anfechtung der Verwalterbestellung und des Verwaltervertrages können zwei gesonderte Streitwerte festzusetzen sein; § 49a GKG
- Darf ein Verwalter ohne Ermächtigung Hausgelder einklagen? / Anfechtung der Verwalterbestellung - auf welches Konto sind die Hausgelder einzuzahlen?
- Gerichtliche Einigung über Bestellung einer Hausverwaltung - Wer trägt die Kosten? - §§ 91f, 98 ZPO
- Beklagter obsiegender Wohnungseigentümer haftet für Verfahrenskosten; Wirtschaftsplan kann durch Zweitbeschluss ersetzt werden; §§ 16, 28 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Veränderung Mietminderung Protokoll Teilungserklärung Nachbarrecht Abschleppen Beschluss Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Beirat Kündigung Garage Wurzeln Kurioses Verwalter Organisationsbeschluss Arzthaftung Sondereigentum Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Makler Treppenlift Schimmel Verkehrsunfall Wohnungseigentümer Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Gegenabmahnung Eigentümerversammlung/ Gemeinschaftseigentum Abmahnung Anfechtungsklage
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
In Betracht kommt ein Schadensersatzanspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers nur gegen den Verband selber, wenn dieser (vertreten durch den Verwalter) es versäumt hat, die Hausgelder zeitnah einzutreiben.