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Haftet der Verkäufer einer Immobilie auf Schadensersatz, wenn er während der Verkaufsverhandlungen den Kaufpreis erhöht; §§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 311b Abs. 1, 280 BGB???
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 11/17, 13.10.2017
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LG Bonn, AZ: 10 O 441/13, 25.07.2015
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 176/11, 13.07.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verschulden bei Vertragsverhandlungen Notarvertrag Formvorschrift Beurkundung notarielle Grundstück Immobilie Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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