Detailansicht Urteil
Sturz auf Bahngleis wegen Glatteis: Eisenbahnverkehrsunternehmen haftet wegen vertraglichen Nebenpflichten, §§ 280, 241 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 59/11, 28.02.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Hamm, AZ: I 9 U 38/12, 21.12.2012
-
AG Köln, AZ: 221 C 170/11, 14.09.2011
-
LG Magdeburg, AZ: 10 O 458/10, 08.09.2010
-
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 126/07, 22.01.2008
-
LG Bochum, AZ: 2 O 102/04, 15.06.2004
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Schadenersatz Schmerzensgeld Verletzung verletzt Ausgerutscht Hingefallen gestolpert
Schaden DB Deutsche Bahn Gast Fahrgast Befördern Beförderung Reise Vertrag pflichten verpflichtet Zugang Abgang Anreise Abreise Wahrung Einwirkung Rechtsgüter Gesundheit körperliche Unversehrtheit
Ähnliche Urteile
- Prozesszinsen sind auf titulierte Darlehnszinsen anzurechnen; §§ 280, 291, 812ff BGB
- Schadensersatz bei Kauf gefälschter Markenware auf eBay
- Eintragung in das Schengener Informationssystem nach Erwerb eines Pkw kein Rechtsmangel; §§ 437 Nr. 2, 435 Satz 1, 440, 323 BGB
- Kein Anwaltsregress bei Anerkenntnis einer begründeten Forderung / Unterbliebene Streitverkündung ist keine Pflichtverletzung
- Schadenersatz neben der Leistung beim Werkmangel
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Wurzeln Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Beschluss Beirat Nachbarrecht Garage Telefonwerbung Wirtschaftsplan Miete Kurioses Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Makler Kündigung Treppenlift Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Protokoll Mietminderung Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Gemeinschaftseigentum Verwalter Veränderung Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Verkehrsunfall Sondereigentum Abschleppen Arzthaftung Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!