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Waschanlagen-Betreiber haftet für Unfälle auf dem Transportband, § 280 I BGB
AG Bremen, AZ: 9 C 439/13, 23.01.2014
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Bei vollautomatisierten Waschstraßen muss der Betreiber sicher stellen, dass im Fall einer offenkundig gefahrträchtigen Situation die Abschaltung des Laufbands der Anlage sofort erfolgt; insofern ist eine fortlaufende Überwachung des Anlagenbetriebs erforderlich.

Der Anlagenbetreiber haftet, wenn innerhalb der Autowaschanlage Fahrzeuge aufeinander geschoben werden, weil am Ende der Straße ein PKW den Ausgang blockiert und sich in der Waschstraße ein PKW nach Abbremsen zwecks Kollisionsvermeidung vom Transportband löst.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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