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Beiratsmitglied im Lager des Verwalters ist ungeeignet / Wohnungseigentümer kann Auskunft als Individualanspruch geltend machen
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 160/16, 03.01.2018
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Ein Miteigentümer, der im Lager der Hausverwaltung steht, ist kein geeignetes Beiratsmitglied.

Ein Wohnungseigentümer kann einen Beschluss, wonach der Verwalter nicht verpflichtet werden soll, der Gemeinschaft Auskunft zu erteilen, als Negativbeschluss nicht anfechten, da jeder einzelne Eigentümer die Auskunft auch als Individualanspruch geltend machen kann.

mitgeteilt durch Dr. Dr. Peter Kunth
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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