Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer hat keinen Individualanspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung; §§ 14, 15 WEG, 1004 BGB
LG München I, AZ: 1 S 1978/16, 15.11.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 110/14, 25.02.2015
-
AG Reutlingen, AZ: 9 C 1614/12, 22.03.2013
-
OLG Hamm, AZ: 15 Wx 15/09, 05.11.2009
-
OLG München, AZ: 32 Wx 111/07, 16.11.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vergemeinschaftung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Rückbau einer Aufzugsanlage kann mehrheitlich nicht beschlossen werden; §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 WEG
- Empfehlung ist keine Vorgabe: Beschluss über Genehmigung einer Wallbox zur Aufladung eines Elektro-Autos unwirksam, wenn Versicherungsfragen vorab nicht geklärt sind
- Rückbau einer baulichen Veränderung muss nicht immer den ursprünglichen Zustand herstellen; §§ 20 WEG; 1004 BGB
- Verwalter muss Klingelanlage auch ohne Beschluss reparieren lassen / Jeder Eigentümer hat Anspruch auf bauliche Veränderung zur Besserung des Einbruchschutzes; §§ 18, 19 WEG
- Gelegentlich aufgestellter Fahnenmast als bauliche Veränderung? - §§ 14, 22 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Sondereigentum Schimmel Wurzeln Jahresabrechnung Abmahnung Treppenlift Wohnungseigentümer Organisationsbeschluss Veränderung Verkehrsunfall Anfechtungsklage Kündigung Kurioses Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Miete Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Garage Einstimmigkeit Mietminderung Telefonwerbung Nachbarrecht Beirat Protokoll Beschluss Eigentümerversammlung Arzthaftung Makler Verwalter Gemeinschaftseigentum Abschleppen Tierhaltung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Da diese Konkurrenz fast immer bestehen wird, wäre diese Rechtsauffassung das Ende des Individualanspruches eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Beseitigung der nicht genehmigten baulichen Veränderungen.
Die vom Landgericht München zitierte Entscheidung des LG Hamburg (Az.: 318 S 110/14) betraf einen anderen Fall, als es dort um die Neuanpflanzung einer vom Verwalter entfernten Hecke ging und ein Beseitigungsanspruch nicht Gegenstand des dortigen Verfahrens war.
Es bleibt abzuwarten, obd er BGH diesen Weg mitgehen wird.