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Unfallversicherung im Unglücksfall, § 2 Abs. 1 Nr. 13 a) SGB VII
SG Frankfurt am Main, AZ: S 23 U 6/11, 21.11.2012
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BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 346/14, 23.07.2015
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Keywords: Willenserklärung Vertrag Gefälligkeit Gefallen Aufmerksamkeit rechtlich Rechtsbindungswille schuldverhältnis treu und Glauben objekitver Dritter auslegen auslegung Versicherung Arbeitsunfall Tätigkeit Sozialgesetzbuch
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