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Der Käufer eines tageszugelassenen PKW kann Nachlieferung trotz Stückschuld verlangen, § 439 Abs. 3 BGB.
OLG Braunschweig, AZ: 8 W 83/02, 04.02.2003
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Aus dem Umstand, dass der Verkäufer eines tageszugelassenen Pkw kein Fahrzeug mehr im Bestand hat, das den vertragsgemäßen Ausstattungsumfang aufweist, folgt noch nicht, dass ihm die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung im Sinne von § 275 Abs. 1 BGB unmöglich ist.

Die Unverhältnismäßigkeit der Kosten i. S. v. § 439 Abs. 3 BGB bestimmt sich nicht nach dem Verhältnis der Nacherfüllungskosten zum Kaufpreis, sondern zum objektiven Wert der mangelfreien Sache.

Bei dem in der Differenz von Kaufpreis und Wert liegenden Nachteil eines für den Verkäufer "schlechten" Geschäfts handelt es sich um einen Verlust, welcher der vertraglich vereinbarten Äquivalenz entspringt und der deshalb bei der Zumutbarkeitsprüfung des § 439 Abs. 3 BGB außer Betracht zu bleiben hat.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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