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Keine Eigenbedarfskündigung auf "Vorrat"/ Vermieter muss Wegfall des Eigenbedarfs darlegen; §§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 300/15, 11.10.2016
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 214/15, 10.05.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung vermieter Mietvertrag Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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- Freiwilliger Auszug vor Ablauf der Räumungsfrist ist kein sofortiges Anerkenntnis
- Eigenbedarfskündigung: Einziehende Person muss nicht namentlich in der Kündigung benannt werden, aber eindeutig identifizierbar sein; § 573 Abs. 3 BGB
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