Detailansicht Urteil
Keine Eigenbedarfskündigung auf "Vorrat"/ Vermieter muss Wegfall des Eigenbedarfs darlegen; §§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 300/15, 11.10.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 8 C 11/17, 19.03.2018
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 214/15, 10.05.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 99/14, 10.06.2015
-
AG Hamburg-Blankenese, AZ: 531 C 351/12, 04.09.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 339/04, 09.11.2005
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung vermieter Mietvertrag Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Grund für Eigenbedarfskündigung muss nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortbestehen
- Zu den Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung; § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
- Abschluss eines Härtefall iSd § 574 BGB wenn der Mieter eine vom Vermieter angebotene Ersatzwohnung ablehnt?
- Ist fehlender Ersatzwohnraum ein Härtegrund im Sinne des § 574 BGB ?
- Wann ist der wesentliche Zeitpunkt für einen Härtegrund iSv §§ 574 Abs.1, Abs.2 BGB?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Jahresabrechnung Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Gegenabmahnung Tierhaltung Kündigung Teilungserklärung Makler Mietminderung Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage Arzthaftung Beirat Abmahnung Sondereigentum Treppenlift Abschleppen Organisationsbeschluss Verwalter Veränderung Telefonwerbung Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Wurzeln Miete Protokoll Kurioses Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Garage Beschluss Verwaltungsbeirat Schimmel Wohnungseigentümer Wirtschaftsplan
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!