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Beseitigungsanspruch verjährt - Duldungsanspruch ist Gemeinschaftssache; §§ 14, 22 WEG, 1004, 902 BGB
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 98/17, 07.06.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vergemeinschaftung Verjährung verjährt Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
bauliche Veränderung Beseitigungsanspruch Duldungsanspruch
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Warum der Duldungsanspruch im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht von jedem einzelnen Wohnungseigentümer durchgesetzt werden kann, sondern nur von der Gemeinschaft selber, erschließt sich nicht, als der (verjährte) Beseitigungsanspruch bis zur Vergemeinschaftung durch entsprechende Beschlussfassung zweifelsfrei ein Individualanspruch ist.
Dass das LG Frankfurt selbst in einer "Zweier-WEG" eine vorherige Beschlussfassung verlangt, welche bei Ablehnung eine Anfechtung nebst Ersetzung gem § 21 Abs. 8 WEG nach sich zieht, wird mit Hinweis auf die unterschiedliche rechtliche Prüfung begründet, klärt aber nicht die Frage, warum der Duldungsanspruch ohne entsprechende Beschlussfassung ausschließlich ein Gemeinschaftsanspruch und kein Individualanspruch ist.