Detailansicht Urteil
Beseitigungsanspruch verjährt - Duldungsanspruch ist Gemeinschaftssache; §§ 14, 22 WEG, 1004, 902 BGB
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 98/17, 07.06.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 17 S 6/12, 22.06.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 141/10, 28.01.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 141/11, 28.01.2011
-
OLG München, AZ: 32 Wx 111/07, 16.11.2007
-
OLG Hamm, AZ: 15 W 373/04, 15.03.2005
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vergemeinschaftung Verjährung verjährt Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
bauliche Veränderung Beseitigungsanspruch Duldungsanspruch
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer hat eigenen Anspruch auf Beseitigung eines Balkon-Sichtschutzes; §§ 9a, 20 WEG; 1004 BGB
- 2m hoher Sichtsschutzzaun in Eigentümergemeinschaft stellt keine Beeinträchtigung i.S.d. § 14 WEG dar
- Wie bestimmt muss ein Beschluss über die Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
- Wohnungseigentümer muss eine 2 m X 1 m große Sichtschutzwand nicht dulden
- Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Beseitigung einer baulichen Veränderung; §§ 18 Abs. 2 Nr. 2, 20 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Abmahnung Anfechtungsklage Teilungserklärung Arzthaftung Garage Abschleppen Eigentümerversammlung Kündigung Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Sondereigentum Makler Verkehrsunfall Beschluss Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Tierhaltung Gemeinschaftseigentum Schimmel Wurzeln Gegenabmahnung Einstimmigkeit Miete Nachbarrecht Veränderung Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Mietminderung Protokoll Kurioses Treppenlift Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Warum der Duldungsanspruch im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht von jedem einzelnen Wohnungseigentümer durchgesetzt werden kann, sondern nur von der Gemeinschaft selber, erschließt sich nicht, als der (verjährte) Beseitigungsanspruch bis zur Vergemeinschaftung durch entsprechende Beschlussfassung zweifelsfrei ein Individualanspruch ist.
Dass das LG Frankfurt selbst in einer "Zweier-WEG" eine vorherige Beschlussfassung verlangt, welche bei Ablehnung eine Anfechtung nebst Ersetzung gem § 21 Abs. 8 WEG nach sich zieht, wird mit Hinweis auf die unterschiedliche rechtliche Prüfung begründet, klärt aber nicht die Frage, warum der Duldungsanspruch ohne entsprechende Beschlussfassung ausschließlich ein Gemeinschaftsanspruch und kein Individualanspruch ist.