Detailansicht Urteil
Zu den Grenzen eines Anspruchs auf Protkollberichtigung; §§ 21 Abs. 6, 23, 24 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 107/17, 12.10.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG München, AZ: 483 C 13301/16, 14.09.2017
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 100/15, 23.12.2016
-
LG Stuttgart, AZ: 10 S 10/15, 05.08.2015
-
AG Offenbach am Main, AZ: 330 C 33/13, 11.05.2015
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 8/12, 31.08.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Treppenlift Abschleppen Teilungserklärung Tierhaltung Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Arzthaftung Nutzungsentschädigung Schimmel Telefonwerbung Einstimmigkeit Beirat Sondereigentum Veränderung Organisationsbeschluss Protokoll Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Wurzeln Gegenabmahnung Makler Abmahnung Nachbarrecht Wohnungseigentümer Verwalter Kündigung Mietminderung Kurioses Beschluss Jahresabrechnung Garage Miete Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!