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Wer haftet für Schimmel in der Wohnung, Mieter oder Vermieter? - §§ 535, 536 BGB
LG Lübeck, AZ: 14 S 107/17, 17.11.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Möbel Schrank stellen Wand Außenwand Feuchtigkeit Schimmel Frank Dohrmann Bottrop Mietvertrag
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- Vermieter kann im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO nicht die fehlende Mitwirkungspflicht des Mieters zur Mängelbeseitigung beanstanden
- Vermieter muss Verschlechterung der Wohnung bei Auszug darlegen und beweisen / Mieter haftet nicht für Kosten der Wohnungsabnahme
- Zu geringe Mietfläche: Mieter kann auch bei weniger als 10% der vereinbarten Fläche Miete mindern
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