Detailansicht Urteil
Keine analoge Anwendung von § 566 BGB, wenn einer von zwei vermietenden Miteigentümern seinen Eigentumsanteil auf den anderen überträgt
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZB 26/17, 09.01.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 176/17, 25.04.2018
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 323/14, 27.04.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 146/12, 30.04.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 22/11, 25.07.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 206/10, 07.12.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords:
Ähnliche Urteile
- Mieter kann bei Tod des Vermieters Mieten hinterlegen, wenn kein Erbschein durch den Erben vorgelegt wird
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Anspruch aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG auf Anbringung einer Wallbox betrifft nur das Ob, nicht das Wie
- Eigentümergemeinschaft hat ein Ermessen, ob etwaige Schäden am Gemeinschaftseigentum näher untersucht werden; §§ 18, 19 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Verwalter Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Arzthaftung Schimmel Beschluss Wirtschaftsplan Mietminderung Makler Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Kurioses Treppenlift Beirat Garage Miete Verkehrsunfall Nachbarrecht Anfechtungsklage Wurzeln Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum Wohnungseigentümer Veränderung Sondereigentum Organisationsbeschluss Protokoll Einstimmigkeit Kündigung Tierhaltung Abmahnung Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Abschleppen
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!