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Analoge Anwendung des § 906 Abs.2 S.2 trotz faktischen Duldungszwangs
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 37/02, 30.05.2003
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Keywords: Wasserschaden Wasser Leitung Rohr Bruch Schimmel Grundstück Haus Wohnung Schadensersatz Nachbar nachbarrechtlicher Ausgleichanspruch
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