Detailansicht Urteil
Vergemeinschaftung eines Schadensersatzanspruches gegen den Bauträger einer Wohnungseigentumsanlage; §§ 10 Abs. 6 WEG, 633ff BGB
OLG Frankfurt a. M., AZ: 29 U 123/17, 10.12.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG München I, AZ: 1 S 1978/16, 15.11.2017
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 167/14, 24.07.2015
-
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 266/13, 06.03.2014
-
OLG München, AZ: 27 U 152/12, 24.07.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Bauprozess Baumangel Baumängel Rechtsanwalt frank DOhrmann Bottrop Verjährung Hemmung Beweissicherungsverfahren
Ähnliche Urteile
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR sind in WEG-Vefahren nicht klage- und anfechtungsbefugt
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Keine Beschlussersetzung durch das Gericht ohne Vorbefassung der Gemeinschaft; §§ 28, 44 WEG
- Zum Anspruch eines einzelnen Eigentümers auf Eigentümerversammlung: Verwalter muss einmal im Jahr Versammlung einberufen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Schimmel Treppenlift Miete Protokoll Beirat Kurioses Gegenabmahnung Telefonwerbung Garage Verwaltungsbeirat Anfechtungsklage Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Arzthaftung Mietminderung Eigentümerversammlung Abschleppen Nutzungsentschädigung Veränderung Sondereigentum Wurzeln Organisationsbeschluss Verwalter Nachbarrecht Wohnungseigentümer Kündigung Abmahnung Beschluss Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Teilungserklärung Jahresabrechnung Makler Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!