Detailansicht Urteil
Zur unzulässigen Verwalterentlastung / Zur unzulässigen Stellplatzvergabe durch Losverfahren
LG Dortmund, AZ: 1 S 40/19, 05.06.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 234/11, 30.11.2012
-
AG Dortmund, AZ: 512 C 49/10, 11.01.2011
-
OLG Köln, AZ: 16 Wx 85/08, 13.10.2008
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 403/05, 19.06.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Parken Pkw Parkplatzordnung Sondernutzungsrecht Mieten bottrop
Ähnliche Urteile
- Zur verspäteten Zustellung einer Anfechtungsklage bei falscher Adressangabe des Verwalters; § 167 ZPO
- Bestellung eines Verwalters ohne Verwaltervertrag ist auch bei Majorisierung nur anfechtbar, nicht nichtig
- Darf ein WEG-Verwalter ohne Beschlussfassung Klage erheben?
- Verwalter darf mit Rechtsanwalt keine Honorarvereinbarung treffen / Honorarvereinbarung nur in Ausnahmefällen zulässig
- Zum Anspruch auf Abberufung eines Verwalters durch eine Minderheit; §§ 21 Abs. 4, 8, 26 Abs. 3 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Eigentümerversammlung Jahresabrechnung Veränderung Organisationsbeschluss Beirat Mietminderung Treppenlift Abschleppen Schimmel Protokoll Abmahnung Einstimmigkeit Verwaltungsbeirat Nachbarrecht Tierhaltung Anfechtungsklage Nutzungsentschädigung Miete Teilungserklärung Arzthaftung Wohnungseigentümer Makler Kurioses Kündigung Wurzeln Beschluss Gemeinschaftseigentum Verwalter Gegenabmahnung Wirtschaftsplan Telefonwerbung Sondereigentum Eigenbedarfskündigung Garage
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Es bleibt abzuwarten, ob andere Gerichte dem folgen werden oder ob kürzere Zeiträume für sachgerechter angesehen werden.