Detailansicht Urteil
WEG kann keine kurzzeitige Vermietung einer Wohnung verbieten
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 112/18, 12.04.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 330/17, 08.03.2019
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 193/16, 27.10.2017
-
LG Koblenz, AZ: 2 S 124/15, 04.08.2016
-
AG Laufen i. OB, AZ: 2 C 565/15, 04.02.2016
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Wohnung Haus Wohnungseigentümergemeinschaft vermieten airbnb Touristen Geld Wochenende kurzfristig Beschluss rechtswidrig nicht wirksam
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer muss eine 2 m X 1 m große Sichtschutzwand nicht dulden
- Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
- Laufenten gehören nicht in eine Eigentümergemeinschaft / WEG-Verband kann Nutzungsrechte der einzelnen Wohnungseigentümer durchsetzen
- Drei Vergleichsangebote nicht immer erforderlich / Zur Kostenerstattung nicht beschlossener Instandsetzungsmaßnahmen / Sonderumlage zur Bildung einer Rücklage?
- Obsiegender Anfechtungskläger muss Kosten der Gemeinschaft anteilig mittragen; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Treppenlift Gegenabmahnung Telefonwerbung Abmahnung Einstimmigkeit Nachbarrecht Kündigung Kurioses Wurzeln Tierhaltung Eigentümerversammlung Wohnungseigentümer Protokoll Miete Schimmel Verkehrsunfall Garage Abschleppen Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Beschluss Verwalter Mietminderung Nutzungsentschädigung Veränderung Organisationsbeschluss Makler Arzthaftung Sondereigentum Beirat Teilungserklärung Anfechtungsklage
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!