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Ist ein bundesweit erteiltes Stadionverbot rechtmäßig?
LG Dortmund, AZ: 1 S 299/13, 23.09.2014
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Die dem Hausverbot durch die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte gesetzte Grenze sind eingehalten, wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Ausgeschlossenen und das Gleichbehandlungsverbot nicht unverhältnismäßig eingeschränkt sind.

Gemäß den DFB-Richtlinien ist die Verhängung eines überörtlichen Stadionverbotes zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten gerechtfertigt. Die DFB-Richtlinie stellt insofern eine Konkretisierung des Hausrechts dar, in dessen Ausübung das Stadionverbot erteilt und auch an vertragsbeteiligte Vereine zur Ausübung überlassen werden kann.

Das deliktische Verhalten des Ausgeschlossenen muss gemäß § 4 Abs. 1 der DFB-Richtlinie auch im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Fußballsport liegen. Dabei erstreckt sich der Schutz der Zuschauer über den Veranstaltungsort als solchen hinaus auch auf den Weg (hier: Hauptbahnhof).
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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