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Ausschluss von der Benutzung des Vereinsgeländes wegen Beleidigung
BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 51/91, 07.10.1991
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Mietet ein Verein die Clubeinrichtungen von einem Dritten und behält sich dieser in dem Nutzungsvertrag vor, einzelne Vereinsmitglieder von der Benutzung der vermieteten Gegenstände auszuschließen, so ist die Bestimmung so zu verstehen, dass die Ausschließung aus jedem sachlichen Grund möglich sein soll, ohne dass an dessen Vorliegen allzu hohe Anforderungen gestellt werden dürfen.

Ein sachlicher Grund in diesem Sinne liegt nicht nur bei unsachgemäßer, das Eigentum des Dritten gefährdender Behandlung der zur Verfügung gestellten Gegenstände und Anlagen vor. Ein solcher Grund ist vielmehr auch bei verbalen Ausfällen eines Vereinsmitgliedes gegenüber dem Dritten gegeben.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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