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Anteiliger Ersatz von Sachverständigenkosten entsprechend der Mithaftungsquote
OLG Düsseldorf, AZ: 1 U 152/10, 15.03.2011
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Für die Folgen eines Verkehrsunfalls hat der Linksabbieger, der die ihn gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO gegenüber dem Gegenverkehr treffende Wartepflicht missachtet hat, regelmäßig in vollem Umfang allein oder doch zumindest zum größten Teil zu haften.

Ist der Geschädigte mitverantwortlich für das Unfallereignis und hat daher gemäß §§ 7, 17 StVG nur Anspruch auf Ersatz eines Teils seines Schadens, so kann er auch nur einen Teil der Sachverständigenkosten ersetzt verlangen.

Im Falle einer nur quotenmäßigen Haftung des Schädigers hat dieser dem Geschädigten dessen Sachverständigenkosten nur im Umfang der Haftungsquote zu erstatten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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