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Parken eines Autos in einer Umweltzone ohne gültige Feinstaubplakette ist kein Parkverstoß; § 25a StVG
AG Wuppertal, AZ: 24 OWi 182/09, 22.07.2009
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Der Fahrzeughalter hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, wenn bei einem Halt- oder Parkverstoß der Fahrzeugführer vor Ablauf der dreimonatigen Verjährungsfrist nicht ermittelt werden kann, oder wenn seine Ermittlung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde.

Das Abstellen eines Fahrzeugs in einer Umweltzone ohne die vorgeschriebene Feinstaubplakette ist kein Halt- oder Parkverstoß im Sinne des § 25a StVG. Das Verkehrsverbot in einer Umweltzone, das nach seinem Sinn und Zweck dazu dient, das Freisetzen von Feinstaub zu verhindern, erfasst nicht auch das Halten und Parken in diesem Bereich.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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