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Zulässigkeit von Protokollurteilein - Augenblicksversagen bei Verkehrsverstoß - Absehen von einem Fahrverbots bei beruflichen Schwierigkeiten
OLG Bamberg, AZ: 3 Ss OWi 490/18, 02.05.2018
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Die nachträgliche Begründung eines Urteils, welches als so genanntes Protokollurteil ohne Gründe aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben worden ist, ist im Falle der Einlegung einer Rechtsbeschwerde durch die Staatsanwaltschaft gemäß § 77b Abs. 2 OWiG auch dann zulässig, wenn die Staatsanwaltschaft, die nicht an der Hauptverhandlung teilgenommen hat, vorher eine schriftliche Begründung des Urteils nach § 77b Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 OWiG beantragt hatte.

Ein Augenblicksversagen, das ein Abweichen von einem bußgeldrechtlich verwirkten Regelfahrverbot rechtfertigen könnte, kommt bei einem vorsätzlichen Verkehrsverstoß von vornherein nicht in Betracht.

Bloße berufliche Schwierigkeiten rechtfertigen (von Fällen der Existenzgefährdung abgesehen) grundsätzlich nicht ein Absehen von einem Regelfahrverbot.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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