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Irrtum des Betroffenen über die erlaubte Höchstgeschwindigkeit des Anhängers = Augenblicksversagen?
OLG Bamberg, AZ: 3 Ss OWi 1490/15, 04.01.2016
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Von einem ein Absehen von einem an sich verwirkten Regelfahrverbot rechtfertigenden sog. Augenblicksversagen kann nur für den Fall einer momentanen Unaufmerksamkeit bzw. eines kurzzeitiges Fehlverhaltens ausgegangenen werden, wie es auch dem sorgfältigen und pflichtbewussten Kraftfahrer unterlaufen kann.

Für den Begriff des Augenblicksversagens ist deshalb kennzeichnend, dass es sich um eine gleichsam spontane Fehlreaktion innerhalb eines Verkehrsgeschehens handeln muss. Dies ist aber dann nicht der Fall ist, wenn das fragliche Fehlverhalten des Betroffenen jener Fehlreaktion bereits vorgelagert war.

Ein Irrtum über die Höchstgeschwindigkeit eines Anhängers stellt kein solches Augenblickversagen dar, weil dieser Irrtum bereits durch eine Überprüfung der Fahrzeugpapiere hätte verhindert werden können.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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