Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Schadensersatz wegen Benachteiligung bei Stellenausschreibung trotz fehlender "objektiven Eignung" des Bewerbers; § 3 I, II AGG ?
BAG Erfurt, AZ: 8 AZR 470/14, 19.05.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die "objektive Eignung" des Bewerbers/der Bewerberin ist kein Kriterium der "vergleichbaren Situation" oder der vergleichbaren Lage iSv. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 AGG und deshalb nicht Voraussetzung für einen Anspruch nach § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG.

Schreibt der Arbeitgeber eine Stelle unter Verstoß gegen § 11 AGG aus, begründet dies die Vermutung iSv. § 22 AGG, dass der/die erfolglose Bewerber/in im Auswahlverfahren wegen eines Grundes iSv. § 1 AGG benachteiligt wurde.

§ 6 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 AGG enthält einen formalen Bewerberbegriff. Auf die "subjektive Ernsthaftigkeit" der Bewerbung kommt es nicht an.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Bewerbung Ausschreibung stelle Job Arbeit bewerben Benachteiligung nicht ausgewählt Schadensersatz diskriminierung diskriminiert zu alt Alter Gleichbehandlung Grundrecht Geld Lohn Anspruch Berufsfreiheit