Detailansicht Urteil
Sonnensegel als bauliche Veränderung???, §§ 22, 14 WEG
AG Bottrop, AZ: 20 C 15/19, 28.02.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BayObLG München, AZ: 2 Z BR 34/95, 01.06.1995
-
KG Berlin, AZ: 24 W 7039/94, 11.01.1995
-
KG Berlin, AZ: 24 W 6483/93, 03.12.1993
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Markise sonnensegel Garten Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wohnungseigentümer müssen Kameraattrappen und bauliche Veränderungen nicht dulden - Klage auf Unterlassen auch ohne Beschluss zulässig -Kein Zurückbehaltungsrecht zwischen Geldforderung und Unterlassungs-/Beseitigungsanspruch
- Wohnungseigentümer hat eigenen Anspruch auf Beseitigung eines Balkon-Sichtschutzes; §§ 9a, 20 WEG; 1004 BGB
- 2m hoher Sichtsschutzzaun in Eigentümergemeinschaft stellt keine Beeinträchtigung i.S.d. § 14 WEG dar
- Wie bestimmt muss ein Beschluss über die Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Mietminderung Makler Einstimmigkeit Anfechtungsklage Nachbarrecht Wirtschaftsplan Sondereigentum Arzthaftung Abmahnung Kündigung Gemeinschaftseigentum Abschleppen Tierhaltung Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Veränderung Eigenbedarfskündigung Verwalter Kurioses Organisationsbeschluss Treppenlift Eigentümerversammlung Beschluss Beirat Miete Garage Jahresabrechnung Protokoll Wurzeln Schimmel
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!