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Wein darf trotz Corona-Pandemie verkauft werden
VG Aachen, AZ: 7 L 259/20, 06.04.2020
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Der Verkauf von Genussmitteln ist von den in der Corona-Schutzverordnung geregelten Betriebsverboten nicht erfasst.

Der Begriff Lebensmittel ist umfassend zu verstehen und nicht auf die für die Grundversorgung der Bevölkerung notwendigen Lebensmittel beschränkt.
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